In der Konformitätserklärung erklärt ein Hersteller die Übereinstimmung seines
Produktes mit den wesentlichen Anforderungen der zutreffenden Richtlinien zur
CE-Kennzeichnung.
Die Konformitätserklärung muss der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorgelegt
werden. Sie ist ein wichtiger Teil der technischen Dokumentation und enthält
wesentliche Informationen über ein Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Der durch die neue Maschinenrichtlinie geforderte Dokumentationsverantwortliche
des Herstellers hat unter anderem die Aufgabe, die EG-Konformitätserklärung sowie
die Dokumentationen der Zulieferer für behördliche Nachfragen bereitzuhalten.
Die CE-PLAN GmbH unterstützt Sie durch die Überprüfung Ihrer Konformitäts-
erklärungen auf Plausibilität und steht Ihnen bei der Erstellung Ihrer Konformitäts-
erklärung nach den zutreffenden EG-Richtlinien gerne zur Seite.