Wesentliche Veränderung

Wird eine Maschine oder Anlage modifiziert, ergänzt, überarbeitet oder modernisiert (neudeutsch: einem „Retrofit“ unterzogen), muss die Frage gestellt werden, ob es sich hierbei um eine „wesentliche Veränderung“ handelt, die eine („neue“) CE-Kennzeichnung erfordert. Die Maschinenrichtlinie und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geben hierzu keinen bzw. wenig Aufschluss.
Mehr erfährt man hingegen in entsprechenden Gesetzeskommentaren und speziell in einem Interpretationspapier des Bundes. Allerdings handelt es sich bei dem Interpretationspapier um ein national veröffentlichtes Dokument, das darüber hinaus nicht auf derselben Ebene wie verbindliche Gesetzestexte steht. Dies ist bei entsprechenden Projekten stets im Voraus zu beachten und führt andernfalls nicht selten zu erheblichen Konflikten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, insbesondere bei länderübergreifenden Projekten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Die CE-PLAN GmbH bietet Ihnen folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Formulierung von Verträgen / Lasten- und Pflichtenheften in Bezug auf die Art und den Umfang der geplanten Änderung
  • Gemeinsame Planung der Modifikation mit Ihnen als „Umbauer“ bzw. mit Ihrem Auftraggeber
  • Erstellung eines Protokolls zur Veränderung einer Maschine / Anlage, basierend auf einer ebenfalls von uns erstellbaren (Teil- oder Schnittstellen-) Risikobeurteilung
  • Anpassung der vorhandenen Betriebsanleitung bzw. Erstellung eines entsprechenden Zusatzes zur Betriebsanleitung
  • Gegebenenfalls Unterstützung bei der Neudurchführung des kompletten Konformitätsbewertungsverfahrens

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